Gliederung des gymnasialen Bildungsganges
Die gymnasiale Oberstufe gliedert sich in eine
– Einführungsphase in der Jahrgangsstufe 10 und eine
– Qualifikationsphase in den Jahrgangsstufen 11 & 12
Die Qualifikationsphase besteht aus vier „eigenständigen“ Halbjahren.
Versetzungen finden innerhalb der Qualifikationsphase nicht mehr statt.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten oder des volljährigen Schülers ist einmalig am Ende eines Halbjahres ein freiwilliger Rücktritt um ein Schuljahr möglich. Leistungsnachweise aus Halbjahren, die ein Schüler wiederholt, können nicht auf die Belegungsverpflichtungen angerechnet werden.
Leistungsnachweise
In allen Unterrichtsfächern werden pro Halbjahr eine Klausur geschrieben.
Eine obere zeitliche Begrenzung der Klausurdauer gibt es nicht.
In jeder Klausur müssen drei Anforderungsbereiche enthalten sein (gemäß Einheitliche Prüfungsanforderungen – EPA).
Anforderungsbereich I umfasst
– die Wiedergabe von gelernten Sachverhalten (Daten, Fakten, Formeln, Regeln) aus einem abgegrenzten Gebiet
– die Beschreibung und Verwendung gelernter und geübter Arbeitstechniken und Verfahrensweisen in einem wiederholenden Zusammenhang
==> reine Reproduktion von Wissen und Können (ca. 30 %)
Anforderungsbereich II umfasst
– selbstständiges Auswählen, Anordnen, Verarbeiten und Darstellen bekannter Sachverhalte unter vorgegebenen Gesichtspunkten in einem bekannten Zusammenhang
– selbstständiges Übertragen des Gelernten auf vergleichbare neue Situationen mit veränderten Fragestellungen oder Zusammenhängen
=> Anwendung von Kenntnissen und Fertigkeiten (ca. 40 %)
Anforderungsbereich III umfasst
– planmäßiges Verarbeiten komplexer Gegebenheiten mit dem Ziel, zu selbständigen Lösungen, Gestaltungen oder Deutungen, Folgerungen, Begründungen bzw. Wertungen zu gelangen.
=> kreative, selbständige Problemlösung (ca. 30 %)
Für einen Schüler sind an einem Tag höchstens eine Klausur und in einer Woche höchstens drei Klausuren zulässig. Hat ein Schüler aus nicht von ihm zu vertretenden Gründen eine Klausur versäumt, so hat er diese in der Regel nachzuschreiben. In diesem Fall sind in einer Woche vier Klausuren zulässig. Ist eine Leistungsbewertung aus Gründen, die der Schüler zu vertreten hat, nicht möglich, so erhält er die Note ungenügend (6).
Leistungsbewertung
Die in der Qualifikationsphase erzielten Noten werden in Punkte umgerechnet.
Note | 1
+ – |
2
+ – |
3
+ – |
4
+ – |
5
+ – |
6 |
Punkte | 15 14 13 | 12 11 10 | 09 08 07 | 06 05 04 | 03 02 01 | 00 |
Halbjahresnoten werden gebildet aus:
Klausurnoten und Noten für die „Mitarbeit im Unterricht”
Die Beurteilung der Mitarbeit im Unterricht (Unterrichtsgespräche, Referate, Hausarbeiten, kurze Tests, Protokolle, praktische Leistungen …) und die Ergebnisse der Klausuren sind zu einer Bewertung zusammenzufassen, in der Regel im Verhältnis 1:1.
(Sport: praktischer Teil 2/3, Klausuren 1/3)
(auf Beschluss der Lehrerkonferenz des Goethe-Gymnasiums Ludwigslust)
Unterricht in der Qualifikationsphase
Der Unterricht wird in Grundkursfächern auf grundlegendem Niveau und in Leistungskursfächern auf erhöhtem Anforderungsniveau erteilt.
Leistungskursfächer: Deutsch, Mathematik, Geschichte und Politische Bildung, Englisch, die drei Naturwissenschaften
Grundkursfächer: dreistündige: Deutsch, Mathematik, Geschichte und Politische Bildung, fortgeführte Fremdsprachen (außer Spanisch: vierstündig), die drei Naturwissenschaften und Informatik zweistündige: weitere Grundkursfächer, Berufliche Orientierung und Projektfachunterricht
Bedingungen der Belegung von Unterrichtsfächern in der Qualifikationsphase
Es sind durchgängig zwei Leistungskurse zu belegen.
Folgende Unterrichtsfächer sind als Leistungskurs oder als Grundkurs sowohl in Klasse 11 als auch in Klasse 12 zu belegen:
Mathematik, Deutsch, Englisch, Geschichte und Politische Bildung, eine Naturwissenschaft, Philosophie oder ev./ kath. Religion, Kunst oder Musik, Sport und Berufliche Orientierung.
Es sind mindestens 70 Jahreswochenstunden in der Qualifikationsphase zu belegen.
Umfang und Gliederung des Abiturs
Das Abitur erstreckt sich auf 5 Unterrichtsfächer, an denen der Schüler in der Einführungsphase mindestens ein Halbjahr teilgenommen hat.
schriftliche Prüfung:
→ zwei Leistungskursfächer
→ ein dreistündiges Grundkursfach
mündliche Prüfung:
→ zwei Grundkursfächer
Unter den 5 Prüfungsfächern müssen sich befinden:
– Deutsch
– Mathematik
– eine Gesellschaftswissenschaft
– eine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft