14. Mai 2021

Aktuelles

Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler*innen,

seit dem 12. Mai ist die 3. Schul-Corona-Verordnung in Kraft. Danach beginnt am 17. Mai wieder der Wechselunterricht in den Klassen 7 – 10. Nach dieser Verordnung bleibt es leider auch beim Wechselunterricht, selbst wenn die Inzidenz im Land, im Bundesland und im Landkreis unter 100 sein sollte. Die Ministerin Martin hat aber in der Presse angekündigt, dass man später prüfen möchte, ob sich die Kinder einer Klasse vielleicht vor den Ferien doch noch einmal alle am selben Tag in der Schule treffen dürfen.

Die Gruppeneinteilungen behalten wir so bei, wie vor der jetzigen Schulschließung.
In den beiden kommenden Wochen haben wir B-Wochen, da durch die schulfreien Pfingsttage (vom 21. – 25. Mai) nur an 7 Tagen Unterricht stattfindet. Danach geht es dann mit dem normalen Wechsel von A- und B-Wochen weiter.

Die Gruppe 1 hat an den folgenden 11 Tagen Präsenzunterricht:
18.5., 20.5., 27.5., 31.5., 2.6., 4.6., 8.6., 10.6., 14.6., 16.6., 18.6. .
Die Gruppe 2 hat Präsenzunterricht am:
17.5., 19.5., 26.5., 28.5., Kindertag, 3.6., 7.6., 9.6., 11.6., 15.6., 17.6. .

Mit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes des Bundes wird nunmehr bundesweit geregelt, dass die Teilnahme am Präsenzunterricht an allgemein bildenden Schulen seit dem 28. April nur zulässig ist, wenn sich Ihr Kind zweimal in der Woche mittels eines anerkannten Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 testet. Ein negatives Testergebnis hinsichtlich einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus ist Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht der Schule. Unserem Gymnasium stehen momentan weiterhin nur die Abstrichtests für den vorderen Nasenbereich zur Verfügung (keine Spucktests).

1. Verpflichtet werden
a) Schüler*innen, die am Präsenzunterricht teilnehmen (Wir werden die Tests wieder am Montag /Dienstag sowie Donnerstag/Freitag durchführen … je nach Gruppeneinteilung.)
b) Erziehungsberechtigte, die das Schulgebäude betreten wollen;
c) alle an Schule Beschäftigten
(Ausnahme: doppelt gegen Covid-19 Geimpfte).

2. Die Verpflichtung kann auch erfüllt werden durch das Beibringen einer tagesaktuellen (nicht länger als 24 Stunden zurückliegenden) Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest oder einen anderen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis. (Formular befindet sich im Anhang)

3. Ein positiver Selbsttest stellt zunächst nur einen Anfangsverdacht auf eine mögliche Infektion
dar. In diesem Fall bitte ich Sie, folgende Schritte zu berücksichtigen:
a) Hat sich ein Schüler in der Schule durch einen Selbsttest positiv auf Covid-19 getestet, wird er zunächst in einem extra Raum betreut. Aus diesem holen Sie, liebe Eltern, oder eine beauftragte Person Ihr Kind von der Schule ab, nachdem wir Sie telefonisch informiert haben.
b) Bitte lassen Sie im Falle eines positiven Selbsttests unverzüglich einen PCR-Test beim Hausarzt durchführen. Erst damit kann abschließend festgestellt werden, ob tatsächlich eine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt. Ein Nachweis über eine ärztliche Konsultation ist durch die Ihnen bekannte Selbsterklärung zu erbringen.
c) Fällt dieser PCR-Test negativ aus, kann die Schule wieder besucht werden.
d) Sofern Krankheitssymptome, die die Atmung betreffen, oder Fieber auftreten, ist der
Schulbesuch untersagt.

Das Bildungsministerium weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich Erziehungsberechtigte, die Ihren Kindern den Test nicht ermöglichen und der Testverpflichtung des Bundesgesetzes nicht nachkommen, damit entscheiden, dass ihre Kinder nicht an den
Präsenzangeboten bzw. dem Unterricht teilnehmen dürfen. In dem Fall erhalten die
Schüler*innen Aufgaben zur eigenständigen Bearbeitung, haben jedoch keinen Anspruch auf Beschulung in Distanz.

Um eventuell in diesem Schuljahr entstandene Lernrückstände aufzuholen, können sich die Schüler*innen unter Lern- und Förderprogramm Schuljahr 2020/2021 (https://www.lfi-mv.de/foerderungen/Lern-und-Foerderprogramm-Schuljahr-2020_2021/index.html) beim Landes-Förder-Institut für einen Förderunterricht anmelden, der dann vom Bund bezahlt wird. Ob auch unser Zebef (http://www.zebef.de/seite/242681/nachhilfe.html) die Möglichkeit für Nachhilfeunterricht in diesem Rahmen hat, müssen Sie bitte selbst erfragen. Momentan steht dort noch auf der Homepage, dass es in den Ferien keinen Nachhilfeunterricht gibt.

Freundliche Grüße

Ekkehard Detenhoff
Schulleiter

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