Gymnasiale Oberstufe
Gliederung des gymnasialen Bildungsganges
Die gymnasiale Oberstufe gliedert sich in eine
– Einführungsphase in der Jahrgangsstufe 10 und eine
– Qualifikationsphase in den Jahrgangsstufen 11 & 12
Die Qualifikationsphase besteht aus vier „eigenständigen“ Halbjahren.
Versetzungen finden innerhalb der Qualifikationsphase nicht mehr statt.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten oder des volljährigen Schülers ist einmalig am Ende eines Halbjahres ein freiwilliger Rücktritt um ein Schuljahr möglich. Leistungsnachweise aus Halbjahren, die ein Schüler wiederholt, können nicht auf die Belegungsverpflichtungen angerechnet werden.
Leistungsnachweise
In allen Unterrichtsfächern werden pro Halbjahr eine Klausur geschrieben.
Eine obere zeitliche Begrenzung der Klausurdauer gibt es nicht.
In jeder Klausur müssen drei Anforderungsbereiche enthalten sein (gemäß Einheitliche Prüfungsanforderungen – EPA).
Anforderungsbereich I umfasst
– die Wiedergabe von gelernten Sachverhalten (Daten, Fakten, Formeln, Regeln) aus einem abgegrenzten Gebiet
– die Beschreibung und Verwendung gelernter und geübter Arbeitstechniken und Verfahrensweisen in einem wiederholenden Zusammenhang
==> reine Reproduktion von Wissen und Können (ca. 30 %)
Anforderungsbereich II umfasst
– selbstständiges Auswählen, Anordnen, Verarbeiten und Darstellen bekannter Sachverhalte unter vorgegebenen Gesichtspunkten in einem bekannten Zusammenhang
– selbstständiges Übertragen des Gelernten auf vergleichbare neue Situationen mit veränderten Fragestellungen oder Zusammenhängen
=> Anwendung von Kenntnissen und Fertigkeiten (ca. 40 %)
Anforderungsbereich III umfasst
– planmäßiges Verarbeiten komplexer Gegebenheiten mit dem Ziel, zu selbständigen Lösungen, Gestaltungen oder Deutungen, Folgerungen, Begründungen bzw. Wertungen zu gelangen.
=> kreative, selbständige Problemlösung (ca. 30 %)
Für einen Schüler sind an einem Tag höchstens eine Klausur und in einer Woche höchstens drei Klausuren zulässig. Hat ein Schüler aus nicht von ihm zu vertretenden Gründen eine Klausur versäumt, so hat er diese in der Regel nachzuschreiben. In diesem Fall sind in einer Woche vier Klausuren zulässig. Ist eine Leistungsbewertung aus Gründen, die der Schüler zu vertreten hat, nicht möglich, so erhält er die Note ungenügend (6).
Leistungsbewertung
Die in der Qualifikationsphase erzielten Noten werden in Punkte umgerechnet.
Note |
1 + – |
2 + – |
3 + – |
4 + – |
5 + – |
6 |
Punkte |
15 14 13 |
12 11 10 |
09 08 07 |
06 05 04 |
03 02 01 |
00 |
Halbjahresnoten werden gebildet aus:
Klausurnoten und Noten für die „Mitarbeit im Unterricht”
Die Beurteilung der Mitarbeit im Unterricht (Unterrichtsgespräche, Referate, Hausarbeiten, kurze Tests, Protokolle, praktische Leistungen …) und die Ergebnisse der Klausuren sind zu einer Bewertung zusammenzufassen, in der Regel im Verhältnis 1:1.
(Sport: praktischer Teil 2/3 , Klausuren 1/3 )
(auf Beschluss der Lehrerkonferenz des Goethe-Gymnasiums Ludwigslust)
Unterrichtsfächer in der Qualifikationsphase
Der Unterricht wird in Hauptfächern und Fächern erteilt und ist dabei schulhalbjahresbezogen gegliedert.
Im Unterricht der Hauptfächer wird ein vertieftes Verständnis, das in die wissenschaftliche Arbeitsweise einführt, vermittelt. Er wird mit 4 Stunden pro Woche unterrichtet.
Hauptfächer: Deutsch, Mathematik, Geschichte und politische Bildung, 1. und 2. Fremdsprache, die drei Naturwissenschaften
In den Fächern werden grundlegende inhaltliche und methodische Kenntnisse sowie Einsichten in die wichtigsten Fragen des jeweiligen Faches vermittelt. Sie werden mit 2 Wochenstunden erteilt.
Außer, die in der Einführungsphase neu beginnende Fremdsprache Russisch wird vierstündig erteilt.
Fächer: Kunst und Gestaltung, Musik, Philosophie, Religion, Sport, Geografie, Sozialkunde, Wirtschaft, Informatik, Russisch
Projektfachunterricht:
– kann im ersten Jahr der Qualifikationsphase im Umfang von zwei Stunden angeboten werden
– ist in seinem fachlichen Schwerpunkt den in der Qualifikationsphase belegten Unterrichtsfächern zugeordnet
– es erfolgt in der Regel keine Bewertung
– es kann jedoch eine Facharbeit erstellt werden, deren Bewertung im Rahmen der Gesamtqualifikation eingebracht werden kann
Besondere Lernleistung:
– kann anstelle des vierten Prüfungsfaches eingebracht werden
– kann ein umfassender Beitrag aus einem von den Ländern geförderter Wettbewerb, eine Jahrgangs- oder Seminararbeit oder ein fächerübergreifendes Projekt sein
– Zum Ende des zweiten Halbjahres der Qualifikationsphase ist die Zulassung durch den Schüler beim Schulleiter zu beantragen
– Festlegung von Thema, Gegenstand und Umfang der schriftlichen Dokumentation erfolgt im einvernehmen zwischen Schüler und Lehrer
– Umfang von mindestens einem Schuljahr in der Qualifikationsphase
Bedingungen der Belegung von Unterrichtsfächern
Jeder Schüler muss in der Qualifikationsphase belegen:
6 Hauptfächer = 24 Stunden |
|
Deutsch |
|
Mathematik |
|
Geschichte u. politische Bildung |
|
Naturwissenschaft 1 |
1.Fremdsprache |
Naturwissenschaft 2 |
2.Fremdsprache |
1. oder 2.Fremdsprache |
Naturwissenschaft |
Fächer = 6 Stunden |
|
Musik |
Kunst und Gestaltung |
Religion |
Philosophie |
Sport (bzw. „Ersatzfach“ bei Attest) |
Fächer oder/und 7. Hauptfach = 6 / 4 Stunden |
|
Klassenstufe 11 (6 h) |
Klassenstufe 12 (4 h) |
3 Fächer oder 1 Hauptfach + 1 Fach oder 3.Fremdsprache + 1 Fach |
2 Fächer oder 1 Hauptfach oder 3.Fremdsprache |
Geografie, Informatik, Sozialkunde, Wirtschaft, Projektfachunterricht oder Unterrichtsfächer aus dem oberen Bereich, die noch nicht gewählt wurden.) |
Klasse 11 Klasse 12
36 Wochenstunden 34 Wochenstunden
Bedeutung der Unterrichtsfächer
Die Gesamtqualifikation (Allgemeine Hochschulreife), die zum Studium an einer Hochschule oder Universität berechtigt, wird ermittelt aus den Leistungen
1) in den vier Semestern der Qualifikationsphase (≈ 65 %)
2) in der Abiturprüfung (≈ 35 %)
zu 1) In die Gesamtqualifikation gehen ein:
– 8 Semesterergebnisse zweier Hauptfächer in doppelter Wertung
(1. und 2. Prüfungsfach – Entscheidung dafür erst nach dem 2. Halbjahr)
– 28 weitere Semesterergebnisse von Fächern oder Hauptfächern in einfacher Wertung (Pflicht: 3./4./5. Prüfungsfach alle 4 Halbjahre)
– darunter müssen sich befinden:
Deutsch (4 Semesterleistungen)
Mathematik (4 Semesterleistungen)
Geschichte und pol. Bildung (4 Semesterleistungen)
eine Fremdsprache (4 Semesterleistungen)
eine Naturwissenschaft (4 Semesterleistungen)oder zwei Naturwissenschaften (je 2 Semesterleistungen)
Religion bzw. Philosophie (2 Semesterleistungen)
Musik bzw. Kunst u. Gestaltung (2 Semesterleistungen)
Im Fach Sport können maximal 3 Semesterleistungen eingebracht werden. Wenn mehr als eine Sportleistung eingebracht wird, dann muss eine davon aus einer Individualsportart stammen.
Bei durchschnittlich 05 Punkten (glatte Note 4) in den eingebrachten Unterrichtsfächern wird man gerade noch zum Abitur zugelassen.
zu 2) In die Gesamtqualifikation gehen weiterhin ein:
– die Ergebnisse der 5 Prüfungen in vierfacher Wertung
Umfang und Gliederung des Abiturs
Das Abitur erstreckt sich auf 5 Unterrichtsfächer, an denen der Schüler in der Einführungsphase mindestens ein Halbjahr teilgenommen hat. (Info.!)
schriftliche Prüfung:
→ zwei Hauptfächer (werden insgesamt doppelt gewichtet)
1 Hauptfach muss Deutsch oder eine Fremdsprache oder Mathematik oder eine Naturwissenschaft sein.
Prüfung hier unter Leistungsanforderungen bezüglich Zeitumfang (300 Minuten + 30 Minuten Lesezeit) und Schwierigkeitsgrad.
→ zwei weitere Unterrichtsfächer (Fächer oder Hauptfächer)
Prüfung hier unter Grundkursanforderungen (240 Minuten + 30 Minuten Lesezeit)
mündliche Prüfung:
→ ein Unterrichtsfach (Fach oder Hauptfach)
Prüfung hier unter Grundkursanforderungen
Unter den 5 Prüfungsfächern müssen sich befinden:
– Deutsch
– Mathematik
– eine Gesellschaftswissenschaft
– eine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft