1. August 2009

Prüfungen mittlere Reife

Informationen zu den Prüfungen zum Erwerb der mittleren Reife an Gymnasien im Schuljahr 2018/19

(MittGyVo M-V vom 14.07.2013)

Ende der Anmeldefrist: 05.03.2020

schriftliche Prüfungen

  • Deutsch: 29.04.2020
  • 1. Fremdsprache: 04.05.2020
  • Mathematik: 06.05.2020

Mit Verweis auf §19 (4) des Schulgesetzes MV haben nur diejenigen Schüler die Möglichkeit, an der Prüfung teilzunehmen, die das Gymnasium vor dem Ablegen des Abiturs verlassen und die Mittlere Reife anstreben. Das bedeutet, dass die Möglichkeit, diese Prüfung vorsorglich abzulegen, ausgeschlossen ist.

In diesem Zusammenhang werden Beratungen der betreffenden Schüler und Eltern durch die Klassenleiter auf der Grundlage von Leistungsprognosen bzw. zum Ablauf der Prüfungen durchgeführt.

Die Anmeldung zu den Prüfungen erfolgt durch die Eltern auf einem entsprechenden Formblatt.

Der Prüfungsausschuss (Schulleiter und die Fachlehrer der Klasse) beschließt die Zulassung zu den Prüfungen. Zur Prüfung sind alle Schüler zugelassen, die in allen Fächern des Pflicht- und Wahlpflichtbereichs mit Ausnahme der Prüfungsfächer mindestens die Vornote 4 haben. Dabei darf höchstens einmal die Note 5 sein.

Es gibt schriftliche und mündliche Prüfungsfächer. Der Prüfling hat drei schriftliche und mindestens eine mündliche Prüfung zu absolvieren. Die schriftlichen Prüfungsfächer sind: Deutsch, die erste Fremdsprache und Mathematik.

Die mündliche Prüfung erfolgt wahlweise in einem Fach der Jahrgangsstufe 10 mit Ausnahme der Fächer der schriftlichen Prüfung und des Wahlpflichtunterrichts.

Eine zusätzliche mündliche Prüfung kann auf Beschluss des Prüfungsausschusses in den Fächern der schriftlichen Prüfungen angesetzt werden.

Auf Antrag des Prüflings besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen mündlichen Prüfung in einem bisher nicht geprüften Fach.

Die mündliche Prüfung wird von dem Fachlehrer unter der Teilnahme des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses durchgeführt. Die Aufgabenstellungen und die Erwartungshorizonte müssen vorher vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses genehmigt werden. Die Prüfung dauert 15-30 Minuten, die Vorbereitungszeit 20 Minuten. Die Prüfung wird protokolliert.

Die Gesamtnote in den einzelnen Prüfungsfächern wird aus der Vornote und der Prüfungsnote nach vorgegebenen Modus (§ 8 Abs. 4,5,6) gebildet.

Beträgt die Stelle nach dem Komma null bis vier, wird abgerundet. Beträgt die Stelle fünf bis neun, wird aufgerundet.

Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsfächern mindestens die Note 4 erreicht worden ist. Die Prüfung ist auch bestanden, wenn ein Prüfungsfach mit der Note 5 bewertet wurde, aber dann durfte bei der Zulassung kein anderes Fach mit der Note 5 bewertet worden sein.

Hat ein Schüler die Prüfungen nicht bestanden, so kann die Jahrgangsstufe einmal wiederholt werden, sofern nicht bereits diese oder die vorherige Jahrgangsstufe wiederholt worden ist.

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