25. Mai 2018

Regelung bei großer Hitze

Bei großer Hitze wird der Unterricht in den Schulräumen beeinträchtigt und die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit der Schüler dadurch vermindert.

Auf der Grundlage des Erlasses „Hinweise zur Schulorganisation für allgemein bildende Schulen“ vom 21. Juli 2000 darf „hitzefrei“ gewährt werden. Die planmäßige Unterrichtszeit wird durch die Verkürzung der einzelnen Unterrichtsstunden verringert.

                                          1. Block:  07:50 Uhr – 08:50 Uhr
                                          2. Block:  09:00 Uhr – 10:00 Uhr
                                          3. Block:  10:20 Uhr – 11:20 Uhr
                                          4. Block:  12:00 Uhr – 13:00 Uhr

Bis zum Ende der regulären schulischen Veranstaltungen werden die Schüler von uns beaufsichtigt. Wenn Sie Ihrem Kind allerdings gestatten, nach der Erteilung von verkürztem Unterricht ab 11:20 Uhr bzw. 13:00 Uhr die Schule zu verlassen, dann informieren Sie uns bitte darüber.

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