Schulkonferenz
Schulgesetz M-V § 76
(1) An jeder Schule wird eine Schulkonferenz eingerichtet.
Mitglieder der Schulkonferenz sind
1. der Schulleiter,
2. mit jeweils einem Drittel der Sitze Vertreter der Lehrer einschließlich des Schulleiters, der Personengruppen der Erziehungsberechtigten und der Schüler sowie
3. ein Vertreter des Schulträgers.
(5) Die Schulkonferenz berät und beschließt über alle wichtigen Fragen der Zusammenarbeit von Lehrern, Schülern, Erziehungsberechtigten und deren Vertretungen sowie an beruflichen Schulen mit den Ausbildungsbetrieben. Beschlüsse und Angelegenheiten mit finanziellen Auswirkungen für den Schulträger sind gemeinsam mit diesem vorzubereiten und können nur mit Zustimmung des Schulträgers wirksam werden. Die Schulkonferenz soll bei Meinungsverschiedenheiten vermitteln und für einen sachgerechten Interessenausgleich sorgen.
Schulkonferenz – Legislaturperiode 2015/16
Vorstand:-Vorsitzender: Frau Riechert -Stellvertreter: Frau Reuter
Vertreter der in der Schulkonferenz vertretenen Gruppen:
-Elternvertreter: Frau Pommer
-Schülervertreter: Marcus Wiechmann
-Lehrervertreter: Frau Reuter & Herr Detenhoff
Elternvertreter:
Frau Manuela Riechert, Frau Lilija Pommer, Herr Ingo Glöckner, Frau Melanie Adler, Frau Sandy Jacobs-Malek, Frau Martina Richter Schülervertreter: 7.4 – Lotte Dabelstein 8.3 – Milena Zarecnev 8.5 – Celina Breetzmann 10.5 – Johanna Sasse 10.5 – Marcus Wiechmann 11.5 – Sven Garmeister Lehrervertreter: Herr Ekkehard Detenhoff, Herr Axel Fuhrmann, Herr Hilmar Zarbock, Frau Katrin Reuter, Herr Helmut Koß, Herr Falko AhrensVertreter des Schulträgers:
– Herr Guido Wiese – SB Schulverwaltung des FD Bildung, Kultur und Sport